
Der Kirchenvorstand hat beschlossen, bis zum 31. Oktober die 3-G-Regel bei Konzerten und Veranstaltungen anzuwenden.
Am Einlass bitten wir um einen Nachweis von geimpft, genesen oder frisch getestet und erheben Ihre Kontaktdaten.
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist verpflichtend, außer am Sitzplatz.
Bei Gottesdiensten gibt es keine Nachweispflicht im Sinne der 3-G-Regel. Aus diesem Grund stehen die Stühle in einem Abstand von 1,5 Metern. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist verpflichtend, außer am Sitzplatz. Das Singen ohne Maske ist erlaubt. Ihre Kontaktdaten werden vor Ort erhoben – neuerdings ist dies in der Marktkirche auch per luca App möglich.
Über die Regelungen ab 1.11. entscheidet der Kirchenvorstand. Wir informieren Sie an dieser Stelle.