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3-G-Regel bis auf weiteres

Nachricht 01. Oktober 2021
Foto: Hans-Ulrich Kreisel

Der Kirchenvorstand hat beschlossen, bis zum 31. Oktober die 3-G-Regel bei Konzerten und Veranstaltungen anzuwenden.

Am Einlass bitten wir um einen Nachweis von geimpft, genesen oder frisch getestet und erheben Ihre Kontaktdaten.

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist verpflichtend, außer am Sitzplatz.

Bei Gottesdiensten gibt es keine Nachweispflicht im Sinne der 3-G-Regel. Aus diesem Grund stehen die Stühle in einem Abstand von 1,5 Metern. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist verpflichtend, außer am Sitzplatz. Das Singen ohne Maske ist erlaubt. Ihre Kontaktdaten werden vor Ort erhoben – neuerdings ist dies in der Marktkirche auch per luca App möglich.

Über die Regelungen ab 1.11. entscheidet der Kirchenvorstand. Wir informieren Sie an dieser Stelle.