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2G + Maske für Konzerte

Nachricht 18. Oktober 2021
Foto: Hans-Ulrich Kreisel

Der Kirchenvorstand hat in seiner Sitzung am 14. Oktober 2021 beschlossen, die Konzerte des Bachchores in der Marktkirche bis Weihnachten unter Anwendung der 2G-Regel bei voller Bestuhlung durchzuführen. Zusätzlich wurde eine Maskenpflicht am Platz beschlossen. Dies gilt für die beiden Aufführungen des Verdi-Requiems am 12. und 13. November und die drei Weihnachtskonzerte am 16., 17. und 18. Dezember 2021.

2G-Regel
Die 2G-Regel besagt, dass nur Geimpfte und Genesene Zutritt haben, sowie Ungeimpfte, die mit ärztlichem Attest die medizinische Kontraindikation nachweisen und einen aktuellen Negativ-Test vorlegen. Die Anwendung der 2G-Regel bei voller Bestuhlung ist für die Konzerte des Bachchores in der Marktkirche notwendig, um groß besetzte Werke mit Chor und Orchester aufführen und finanzieren zu können. Chor und Orchester musizieren dabei ohne Abstand. Auch das Publikum wird in der vollen Bestuhlung ohne Abstände gesetzt.

Warum mit Maske am Platz?
Die Niedersächsische Corona-Verordnung sieht unter 2G keine Maskenpflicht für das Publikum vor. Nach langer Diskussion hat der Kirchenvorstand mehrheitlich beschlossen, für die Konzerte des Bachchores dennoch das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung am Platz zu fordern.

In der Diskussion stehen zwei Positionen gegenüber: Der Wunsch der Geimpften und Genesenen nach Freiheit und Komfort beim Hören eines Konzertes („Wir haben uns impfen lassen, um zur Normalität zurückkehren zu können.“) und die Sorge um die Sicherheit der Menschen, die in die Marktkirche kommen. Die Gefahr, auch unter Geimpften und Genesenen verdeckte Infektionen zu übertragen, ist hinreichend dokumentiert. Im November und Dezember sind wieder steigende Infektionszahlen zu erwarten. Der Kirchenvorstand möchte auch Menschen den Konzertbesuch ermöglichen, die trotz Impfung nur geringen Impfschutz haben oder sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Um diese schwächsten Mitglieder der Gesellschaft zu schützen, wurde in der Abwägung beider Positionen entschieden, die Konzerte in der Marktkirche mit Maskenpflicht am Platz durchzuführen.

Dr. Swantje Köhnecke, Stellvertretende Vorsitzende des Kirchenvorstands