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Weiterhin Maskenpflicht in der Marktkirche

Nachricht 06. April 2022
Foto: Hans-Ulrich Kreisel

Mit dem 3. April 2022 sind alle Corona-Regelungen entfallen. So entfallen zukünftig bei allen Veranstaltungen die Zugangskontrollen (zuletzt 3G).
Um die Besucher*innen dennoch so gut wie möglich zu schützen, hat der Kirchenvorstand in seiner Sitzung am 31. März 2022 beschlossen, die FFP2-Maskenpflicht in der Marktkirche und Kreuzkirche bis auf Weiteres beizubehalten. Dies gilt für Gottesdienste und Konzerte. Lediglich bei unseren Turmführungen für kleine Gruppen, wo der notwendige Abstand gehalten werden kann, gilt für den Auf- und Abstieg keine Maskenpflicht.

Ausgenommen sind nach wie vor Kinder unter 6 Jahren. Kinder zwischen 6 und 14 Jahren benötigen eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung (auch OP-Maske).

Dr. Swantje Köhnecke, Stellvertretende Vorsitzende des Kirchenvorstands