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Geimpft, getestet, genesen

Nachricht 27. August 2021
Grafik: she-medien

Geimpft, getestet, genesen

Seit dem 25. August gelten neue Regeln für Veranstaltungen in unseren Kirchen. Gottesdienste sind weiterhin frei zugänglich.

Da die 7-Tage-Inzidenz in der Region Hannover an fünf aufeinander folgenden Werktagen den Wert von 50 überschritten hat, greift §8 der neuen Niedersächsischen Corona-Verordnung: Der Zutritt zu Veranstaltungen in Marktkirche und Kreuzkirche erfolgt nach der 3G-Regel („geimpft, genesen, getestet“). Die Gottesdienste, Mittagsgebet, Friedensgebet, Andachten und Musikalische Vespern bleiben davon weiterhin ausgenommen.

Folgende Möglichkeiten sieht die 3G-Regel vor:

Geimpft
Nachweis einer vollständigen Impfung durch den gelben Impfausweis, den Eintrag in der Corona-Warn-App oder der CovPass-App, aus dem hervorgeht, dass die letzte notwendige Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt.

Genesen
Nachweis einer Covid19-Infektion durch positiven PCR-Test, der mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate zurückliegt.

Getestet
Nachweis durch einen negativen PCR-Test (max. 48 Stunden alt) oder einen negativen Antigen-Test (max. 24 Stunden alt) aus einem Testzentrum, einer Praxis oder Apotheke. Die Möglichkeit, unter Aufsicht einen Selbsttest vor Ort durchzuführen, können wir leider nicht anbieten.
Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig getestet werden, sowie Kinder bis zum 6. Lebensjahr sind von der 3G-Regelung ausgenommen.

Die Marktkirchengemeinde ist als Veranstalterin dazu verpflichtet, Ihren Nachweis beim Zugang zur Veranstaltung einzufordern. Bei Nichtvorlage des Nachweises müssen wir den Zutritt zur Veranstaltung verweigern.

Bitte planen Sie eine längere Einlasszeit durch die Kontrolle der Nachweise ein und kommen Sie rechtzeitig. Vielen Dank für Ihre Mitwirkung!

Swantje Köhnecke